Autokauf / Informationspflicht des Verkäufers |
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Oberlandesgericht Saarbrücken, 4 U 508/98-115 |
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Die Entscheidung bedeutet für Sie folgendes: |
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Wenn Sie ein Auto kaufen, so müssen Sie nicht erst nachfragen, ob dieses auch unfallfrei ist. Der Verkäufer muss Sie auch so darüber informieren. |
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Autokauf / überhöhter Kraftstoffverbrauch |
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Bundesgerichtshof, VIII ZR 65/95 |
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Die Entscheidung bedeutet für Sie folgendes: |
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Wenn Sie ein fabrikneues Auto kaufen und es erheblich mehr Kraftstoff braucht als den Herstellerangaben zufolge, so können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen.. |
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