Autokauf / Informationspflicht des Verkäufers

Oberlandesgericht Saarbrücken, 4 U 508/98-115

Die Entscheidung bedeutet für Sie folgendes:

Wenn Sie ein Auto kaufen, so müssen Sie nicht erst nachfragen, ob dieses auch unfallfrei ist. Der Verkäufer muss Sie auch so darüber informieren.

Autokauf / überhöhter Kraftstoffverbrauch

Bundesgerichtshof, VIII ZR 65/95

Die Entscheidung bedeutet für Sie folgendes:

Wenn Sie ein fabrikneues Auto kaufen und es erheblich mehr Kraftstoff braucht als den Herstellerangaben zufolge, so können Sie den Kaufvertrag rückgängig machen..